Für den Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltung ist der Zweck der Veranstaltung wesentlich. An diesem entscheidet sich, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht oder nicht. Alles Informationen hierzu sehen Unternehmerinnen und Unternehmer jetzt in Steuernews-TV.
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